Informationen zum Wiedereintritt in die katholische Kirche
„Bittet und es wird euch gegeben; sucht und ihr werdet finden; klopft an und es wird euch geöffnet!“
(Matthäus 7,7)
Allgemein
Sie waren bereits früher katholisch, haben sich aber vor einiger Zeit zum Austritt entscshlossen. Inszwischen hat sich Ihre Sicht geändert: sie möchten wieder in die katholische Kirche eintreten. Sie können wieder aufgenommen werden - die Tür steht für Sie offen!
Sie haben bei einer staatlichen Behörde Ihren Kirchenaustritt erklärt. Die Kirche nimmt diesen öffentlich erklärten Austritt ernst und wertet ihn als eine bewusste Distanzierung von der Kirche.
Wir freuen uns jedoch, wenn Sie nun – aus welchen Motiven auch immer – einen neuen Bezug zum Glauben und zur Kirche gefunden haben und den Weg zurück in die kirchliche Gemeinschaft suchen. Ihr Wiedereintritt ist somit eine Versöhnung mit der Kirche.
Ihr erster Schritt:
Nehmen Sie Kontakt auf mit einem Seelsorger / einer Seelsorgerin, der / die Ihr Anliegen und alle Fragen zum Wiedereintritt mit Ihnen bespricht.
Häufig gestellte Fragen
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Kann ich bei dem Amt wieder eintreten, bei dem ich auch meinen Austritt erklärt habe?
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Ist für die Wiederaufnahme eine Vorbereitung nötig?
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Kostet der Wiedereintritt etwas?
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Wie läuft die Wiederaufnahme ab?
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Muss ich nochmal getauft und/oder gefirmt werden?
Ansprechpartner
Pfarrbüro
Elsa-Brändström-Str. 11, 46045 Oberhausen
pfarrbuero.stclemens@bistum-essen.de
Tel: 0208 – 48 48 77 0
Telefonische Erreichbarkeit: Montag – Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr und Mittwoch 14:00 – 17:00 Uhr